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Verhaltensbezogene Nebenbestimmungen sind Fremdkörper in der strukturorientierten Zusammenschlusskontrolle. Die vorherige Kontrolle von Fusionen soll gerade wettbewerbsschädliche Marktstrukturen und nachträgliche Verhaltenskontrollen verhindern. Das Verbot einer laufenden Verhaltenskontrolle regelt daher eine Selbstverständlichkeit: Das Bundeskartellamt darf bedenkliche Zusammenschlüsse nicht erlauben, um dann mit Verhaltensvorgaben die fusionierten Unternehmen laufend zu kontrollieren. Die Arbeit untersucht die Bedeutung der Vorschrift, analysiert verhaltensbezogene Nebenbestimmungen in der deutschen und europäischen Entscheidungspraxis und empfiehlt im Ergebnis die Streichung des Verbots, zugleich aber auch eine Rückbesinnung der Kartellbehörden auf Sinn und Zweck der Fusionskontrolle.