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Schwerpunkt dieser Arbeit ist die Lehre des Öffentlichen Rechts in Österreich bis 1848. Besonders die Bedeutung der Statistik und Staatenkunde als Unterrichtsfach und als Vorgängerin des heutigen Verfassungsrechts an Universitäten ist ein Thema. Dabei sind auch die relevanten Studienpläne für das Rechtsstudium und deren Änderungen für die Entwicklung und den Stellenwert der Vorgängerfächer des Verfassungsrechts an österreichischen Universitäten und Lyzeen und die Literatur Untersuchungsgegenstand. In diesem Zusammenhang wird auch die materielle und formelle Verfassungssituation den Gesamtstaat betreffend, die Existenz von Landständischen Verfassungen und der Einfluss des heiligen Römischen Reiches und des Deutschen Bundes auf die Entwicklung des Öffentlichen Rechts aufgezeigt.