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Die Rechtsfortbildung zählt heute zu den legitimen Aufgaben der Zivilrechtsprechung. Der Paradigmenwechsel in der Theorie der Rechtsfindung hat indes keine Entsprechung in der Begründungspraxis. Zwar bilden die Zivilgerichte auf breiter Front das Gesetzesrecht fort. Hierzu bedienen sie sich aber regelmäßig überkommener Begründungsfiguren, welche den Eindruck vermitteln, die Gesetze würden lediglich ausgelegt und angewendet. Diese Topoi verdeckter Rechtsfortbildungen werden von Christian Fischer in einer Gesamtschau aus der Perspektive des Zivilprozessrechts und der juristischen Methodenlehre untersucht. Nach einer Analyse des Rechtsfortbildungsbegriffs, der Rechtsprechungsgeschichte und der Rechtsprechungspraxis der obersten Zivilgerichte zeigt der Autor mögliche Gründe, rechtliche Beurteilungsmaßstäbe und prozessrechtliche Sanktionen für Topoi verdeckter Rechtsfortbildungen auf.