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Das Interesse der politischen Instanzen an dem Instrument "Amnestie" ist unverändert hoch. In der wissenschaftlichen Diskussion spielt der Gegenstand dagegen nur eine marginale Rolle. Die "Studien zur Amnestiegesetzgebung" sind der Versuch, das Thema "Amnestie" in Teilbereichen aus seinem wissenschaftlichen Schattendasein herauszuführen.§Im ersten Kapitel beschreibt Frank Süß die Etymologie des (Rechts-)Begriffs "Amnestie" und die Möglichkeiten einer "politischen Semantik" im Sinne einer politischen Instrumentalisierung des Begriffs "Amnestie". Darauf hin definiert er die Tatbestandsmerkmale einer Amnestieregelung. Gleichzeitig erfolgt die verfassungsrechtlich gebotene Abgrenzung der Amnestie von ähnlichen Regelungstypen. Die Vorstellung und Systematisierung der fünf verschiedenen Amnestietypen erfolgt im dritten Kapitel. Dabei wird anhand einer Vielzahl von Beispielen die bis in die Antike reichende Tradition sowie die politische Instrumentalisierung der Amnestiegesetzgebung belegt.