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Der Autor befasst sich mit dem zivilprozessualen Hilfsinstrument der Streitverkündung, die zur Sicherung materiell-rechtlicher Ansprüche auch gegenüber Rechtsanwälten relevant werden kann. Verkündet eine Partei dem eigenen oder gegnerischen Prozessbevollmächtigten den Streit, ergeben sich eine Reihe prozessualer und berufsrechtlicher Folgeprobleme. Ausgehend von den Grundbegriffen des Zivilprozesses und der Beteiligtenlehre geht der Autor der Frage nach, ob der Prozessbevollmächtigte auch Streitverkündungsempfänger, sprich Dritter nach § 72 Abs. 1 ZPO, sein kann. Unter Berücksichtigung der Stellung des Rechtsanwalts im Zivilprozess, den aktuellen Entwicklungen um diesen Beruf sowie der berufsrechtlichen Pflichten stellt die Streitverkündung eine Gefährdung seiner beruflichen Unabhängigkeit dar.