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Die Arbeit untersucht die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach 370 I Nr. 2 AO und nach 370 I Nr. 1 AO i.V.m. 13 StGB. Zentralpunkt ist die Garantenstellungsproblematik. Zur Einordnung der Garantenstellung nach den Steuergesetzen wird das System der Überwacher- und Hütergaranten um eine dritte Garantenstellung erweitert. Auf dieser Grundlage läßt sich die Straflosigkeit z.B. bei behördlichen Irrtümern oder bei Vorauszahlungserhöhungen begründen. Aus der Einzelfallanalyse ist vor allem 153 AO zu erwähnen, der entgegen einer weit verbreiteten Ansicht nicht nur Fälle der Ingerenz enthält. Weiter zeigt sich u.a., daß eine Berichtigunspflicht für Steuerberater in den meisten Fällen weder aus Ingerenz, noch aus Übernahme oder kraft einer Berufsgarantenstellung besteht.