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Am 16. Oktober 1957 konnte ich in dieser Arbeitsgemeinschaft einen Vortrag über "Die geistigen Grundlagen des Allgemeinen Landrechts für die l Preußischen Staaten von 1794" halten Damals war die Ausgabe der Vorträge des eigentlichen Verfassers des ALR von 1794, des Geheimen Ober-Justiz und Tribunalrates earl Gott/ieb Svarez (1746-1798), noch in der Vorberei tung. Diese Vorträge sind inzwischen in der Reihe der Wissenschaftlichen 2 Abhandlungen dieser Arbeitsgemeinschaft erschienen Sie vermitteln ein klares Bild der Rechts- und Staatsanschauung in Preußen am Ende des 18. Jahrhunderts, ermöglichen aber auch darüber hinaus, gewisse Parallel erscheinungen in Österreich eingehender zu würdigen und damit einen Bei trag zur Erkenntnis der Staatstheorie und Staatspraxis des sog. aufgeklärten Absolutismus in den beiden führenden deutschen Staaten beizusteuern. In beiden Staaten lassen sich rechtsstaatliche Bestrebungen nachweisen, die sogar einen nachhaltigen Einfluß auf das Privatrecht ausüben konnten. In den folgenden Darlegungen wird auf einige Gedankengänge des erwähnten Vortrages von 1957 zurückgegriffen werden müssen: einmal um das Gesamtbild der Entwicklung schärfer hervortreten zu lassen, ferner um einer neuerlichen stark politisch gefärbten These über die Bedeutung des ALR von 1794 und seiner Verfasser, vor allem C. G. Svarez', entgegen treten zu können. Vor wenigen Monaten ist in Ost-Berlin unter dem Titel "Allgemeines Landrecht und Klassenkampf. Die Auseinandersetzungen um die Prinzipien des Allgemeinen Landrechts Ende des 18. Jahrhunderts als Ausdruck der Krise des 1 Erschienen als Heft 77 der Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Abteilung Geisteswissenschaften, Köln und Opladen 1958.