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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das BVerfG stellte im Beschluss vom 07.11.2006 fest, dass die damalige Erhebung der Erbschaftsteuer nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz gem. §Artikel 3 (1) Grundgesetz vereinbar ist. Folglich bedurfte es einer gesetzlichen Neuregelung. Das entsprechende Erbschaftsteuerreformgesetz trat am 01.01.2009 in Kraft. Durch die Ergänzungen und Änderungen des §Erbschaft- und Schenkungsteuer- sowie des Bewertungsrechts soll das vom BVerfG vorgegebene Bewertungsziel des gemeinen Wertes umgesetzt §werden.§Im Zuge dessen wurde die betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung im BewG verankert. Entsprechend der Regierungsbegründung ist u. a. das Ertragswertverfahren anwendbar, da es sich an den Ertragsaussichten des Unternehmens orientiert. Der Wert eines Unternehmens ist von vielen §Einflussfaktoren sowie Ermessensentscheidungen abhängig. Das Ziel der Arbeit ist demgemäß die Beantwortung folgender Forschungsfragen:§1. Welche Einflussfaktoren sind in das Bewertungskalkül des Ertragswertverfahrens einzubeziehen?§2. Lassen sich anhand des Ertragswertverfahrens unter Anwendung der Phasenmethode allgemeingültige Aussagen hinsichtlich der Änderung in Bezug auf die Höhe des Unternehmenswerts formulieren?§3. Wie wirken sich die isolierte als auch die kombinierte Variation der Parameter im Rahmen der Wertermittlung auf die Höhe des §Unternehmenswerts aus?§Aufgrund des umfassenden Themenkomplexes und der im Rahmen dieser Arbeit im Fokus stehenden objektivierten Bewertung von unternehmerischem Vermögen im Rahmen der Erbschaftsteuer, erfolgt eine Schwerpunktsetzung in der Gestalt, dass das Ertragswertverfahren ausschließlich anhand des Typisierungsrahmens IDW S 1 erläutert wird. Weiterhin ist der Ausarbeitung als Ausprägung unternehmerischen Vermögens ausnahmslos eine im Privatvermögen gehaltene GmbH-Beteiligung zugrunde gelegt.