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Im Jahr 2003 hat die Bundesregierung angekündigt, den deutschen Kapitalmarkt zu stärken. Hierzu hat sie das Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes erlassen, das unter anderem eine Prospektpflicht und eine Prospekthaftung für den sogenannten Grauen Kapitalmarkt vorsieht. In Italien gab es bis in die achtziger Jahre einen ähnlichen Markt für «titoli atipici». Jedoch wurde hier bereits 1983 eine Prospektpflicht eingeführt, später ein verbindliches Modell geschlossener Fonds. Eine spezialgesetzliche Prospekthaftung besteht hingegen erst seit der Umsetzung der Verkaufsprospektrichtlinie im Jahr 2007. Heute ist in Italien ein einheitlicher Kapitalmarkt gegeben. Neben einer Untersuchung der Prospektpflicht und Prospekthaftung in beiden Ländern geht der Autor in seiner Arbeit der Frage nach, ob der deutsche Kapitalmarkt tatsächlich gestärkt wurde oder ob es angesichts der Erkenntnisse aus der Entwicklung in Italien noch weitere Verbesserungsmöglichkeiten gibt.