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Die parteinahen Stiftungen sind als Vorformer des politischen Willens der Bevölkerung und als Impulsgeber für die politischen Parteien aus dem politischen Leben der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr wegzudenken. Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung läßt aber die Lücken und Schwächen ihrer bisherigen rechtlichen Einordnung sowie das Bedürfnis nach einer dogmatischen Klärung ihrer Stellung - vor allem auch im Verhältnis zu den ihnen nahestehenden politischen Parteien - deutlich zu Tage treten. Vor diesem Hintergrund analysiert die Verfasserin das Aufgaben- und Betätigungsfeld parteinaher Stiftungen im Vergleich zu den politischen Parteien zunächst in tatsächlicher Hinsicht. Anhand der so gewonnenen Erkenntnisse unternimmt sie eine systematische Untersuchung des korrespondierenden rechtlichen Konfliktpotentials, die letztlich den gangbarsten Weg für eine einheitliche Lösung vorzeichnet: eine umfassende Kodifikation des Rechts der parteinahen Stiftung als einer dem Parteienrecht unterfallenden Materie.