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Die Gesetze zum Einstieg in die ökologische Steuerreform und zu ihrer Fortsetzung haben mit der Einführung der Stromsteuer und der stufenweisen Erhöhung der Mineralölsteuer seit dem 1.4.1999 wesentliche Neuerungen in das deutsche Steuerrecht getragen. Durch die gleichzeitige Verteuerung des Energieverbrauchs und Entlastung der Sozialversicherungskassen sollen in einem Zug Umweltzwecke verwirklicht und Lohnnebenkosten gesenkt werden. Doch werden zugleich für das Produzierende Gewerbe erhebliche steuerliche Entlastungen zugelassen. Die Autoren zeigen am Beispiel der Belastung des Verkehrsgewerbes mit Mineralölsteuer die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Neuregelung auf. Als Ergebnis können sie - vor allem in Hinblick auf die Verknüpfung umweltpolitischer und sozialrechtlicher Finalität sowie die konkrete Ausgestaltung der Privilegierungstatbestände - eine Vielzahl von Verstößen gegen die finanzverfassungsrechtlichen und die grundrechtlichen Anforderungen des GG feststellen.