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Öffentliche Unternehmen agieren in vieler Hinsicht unter Wettbewerbsbedingungen. Dennoch sind sie nach dem geltenden Vergaberecht unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, ihre Aufträge im Wege von Ausschreibungen und Vergabeverfahren zu vergeben, die mit hohen Kosten verbunden sind. Kernpunkt der Arbeit ist der Begriff des öffentlichen Auftraggebers im Kartellvergaberecht. Dargestellt werden die maßgebenden rechtlichen und wettbewerblichen Funktionsbedingungen öffentlicher Unternehmen. Der Autor untersucht den Wettbewerb, die Auswirkungen des europäischen Beihilfenregimes und die gesellschaftsrechtlichen Bedingungen und vertritt auf dieser Grundlage eine wettbewerbsadäquate Auslegung des Vergaberechts.