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Die aus dem deutschen Grundgesetz stammende Lehre von den objektiven Grundrechtsfunktionen ist mittlerweile auch auf europäischem Terrain angelangt. Am Beispiel der Rechtsordnung der EMRK stellt Lichun Tian nun den direkten Vergleich zwischen den beiden Ebenen an. Besonderes Augenmerk erfährt der Umstand, dass es der EMRK nach wie vor an einer Systematisierung und dogmatischen Beschäftigung mit der eingangs genannten Lehre fehlt. Die Arbeit wirft daher einen dezidierten Blick auf die übereinkommende inhaltliche wie auch strukturelle Erweiterungsperspektive der Dogmatik und verdeutlicht dies nicht nur anhand der Schutzpflichten, Leistungs- und Teilhabekomponenten, sondern auch hinsichtlich der verfahrens- und organisationsrechtlichen Schutzwirkung sowie Drittwirkung der Grundrechte. Hieraus resultierende Probleme, gerade im Hinblick auf die Grenzen einer gerichtlichen Mitbestimmung, werden im Anschluss diskutiert.