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Karl Christian Vedder unternimmt es, das klassische Problem des Missbrauchs der Vertretungsmacht durch eine konsequente Einordnung in das Recht der Willensmängel zu lösen. Er analysiert die Ursachen des Missbrauchsrisikos und begründet, warum bei sämtlichen Vertretungsformen ein Missbrauchseinwand nur bei einem vorsätzlich interessenwidrigen Vertreterhandeln gewährt werden kann. Die Schutzwürdigkeit des Geschäftsgegners gegenüber der Selbstbestimmung des Vertretenen erörtert er unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes. Dadurch wird ersichtlich, dass eine Haftung des Vertretenen auf das Vertrauensinteresse die traditionelle Beschränkung des Missbrauchseinwandes entbehrlich macht.Karl Christian Vedder zeigt auf, dass sich die Missbrauchsproblematik - auch de lege lata - systemgerecht nur durch ein befristetes Anfechtungsrecht des Vertretenen lösen lässt.