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Die Arbeit befaßt sich mit der Auslegung des Tatbestands der aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen i.S.v. Art. 85 EG-Vertrag. Sie untersucht die Frage, ob das Verbot der aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen bereits mit der Abstimmung oder erst mit einem der Abstimmung nachfolgenden Marktverhalten verboten ist. Der Autor entwickelt zunächst den Begriff der Abstimmung aus dem Schutzzweck des gemeinschaftsrechtlichen Kartellverbotes und zeigt dessen praktischen Anwendungsbereich auf. Seine Interpretation des Tatbestands der aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Sinne eines Abstimmungsverbotes leitet der Autor aus einer systematischen und am Schutzzweck der Norm orientierten Auslegung des Kartellverbots ab, die er durch eine rechtsvergleichene Betrachtung der Kartellrechte der Vereinigten Staaten, Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens belegt.