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Der Autor untersucht den Regelungskomplex über die internationale Zuständigkeit in Versicherungssachen in den Art. 8 ff. EuGVVO, dessen richtige Anwendung durch die Überprüfung der Anerkennungszuständigkeit (Art. 35 EuGVVO) besonders gesichert ist. Dabei werden nicht nur die Auslegung der einzelnen Zuständigkeitsvorschriften dargestellt, sondern auch die Auswirkungen des Gesamtkomplexes behandelt, der u. a. zu einer in dieser Form den nationalen Rechten unbekannten quasiausschließlichenZuständigkeit am Wohnsitz des Versicherungsnehmers bei Klagen des Versicherers führt. Für die Auslegung und Anwendung der Vorschriften sind auch allgemeine Fragen von Bedeutung, wie z. B. der räumlich-persönliche Anwendungsbereich, der Begriff der Zweigniederlassung, die Begriffe der Interventionsklage und Streitverkündung. Diese werden ebenfalls ausführlich erörtert. Im letzten Teil werden die Zuständigkeitsvorschriften und der abschließende Regelungskomplex der Art. 8 ff. EuGVVO kritisch anhand der zugrunde liegenden Zielsetzung überprüft und mögliche alternative Regelungskonzepte aufgezeigt.