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Beispiele für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Mehrfachmandaten finden sich gleichermaßen bei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite und Gewerkschaftsfunktionären. Detaillierte gesetzliche Regelungen zur Behandlung von Interessenkonflikten fehlen jedoch. Der Autor untersucht deshalb verschiedene Lösungsvorschläge zur Vermeidung und Handhabung von Interessenkonflikten in der Praxis. Neben Stimmverboten und Teilnahmeverboten kommt eine Pflicht zur Amtsniederlegung in Betracht. Unter anderem wird darauf eingegangen, inwieweit durch die Einrichtung eines "Sonderausschusses" des Aufsichtsrats ein befangenes Aufsichtsratsmitglied von der Erörterung vertraulicher Angelegenheiten ausgeschlossen werden kann.