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"Innovationsverantwortung" bildet den dritten Band im Rahmen des Projekts "Innovation und Recht". Das Projekt zielt auf eine systematische, trans- und interdisziplinäre Untersuchung des bestehenden Rechts hinsichtlich seiner förderlichen oder hemmenden Einflüsse auf technologische Innovationsprozesse und soll Ansatzpunkte für seine Weiterentwicklung aufzeigen. Der Begriff der Innovationsverantwortung bezieht sich auf Vorkehrungen zur Sicherung der Gemeinwohlverträglichkeit von Innovationen und ist damit Chiffre für eine normative Orientierungen und Vorgaben sichernde Begleitung von Innovationsprozessen.§§Einleitend werden die Aufgaben und Kapazitäten des Rechts zur Sicherung von Rechtsgütern und rechtlich geschützten oder nur gesellschaftlich anerkannten Interessen bei der Entwicklung von Innovationen ausgelotet. Aus soziologischer und ökonomischer Perspektive werden ferner die übergreifenden Bezugspunkte von Vorsorge und Folgenabschätzung innovationsbezogen konkretisiert. Anschließend werden Referenzgebiete von der Nanotechnologie über Neuroimplantate und grüne Gentechnik bis zum Chemikalienrecht (REACh) und dem Elektrogesetz auf die Verankerung und jeweilige Ausgestaltung einer Innovationsverantwortung hin untersucht. Vor diesem Hintergrund werden dann querschnittsartig die zentralen Elemente der rechtlichen Umhegung von Innovationsprozessen analysiert: Verfahren, Risikokommunikation, Qualitätssicherung, haftungsrechtliche Verantwortungszuweisung und -verteilung, angemessener Instrumentenmix sowie eine dynamische Informationsordnung.