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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Germanistik - Komparatistik, Vergleichende Literaturwissenschaft, einseitig bedruckt, Note: 1,7, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Veranstaltung: Literatur und Recht , 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Lange wurde die Todesstrafe für Kindsmörderinnen nicht hinterfragt. Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts fing man an darüber nachzudenken, ob neben der eigentlichen Tat, auch die Umstände eines Kindmords bei der Bestrafung berücksichtigt werden sollten. Vor allem Rechtsdenker und Philosophen der Aufklärung stellten sich Fragen wie: Gibt es äußere Faktoren, die eine Frau zu einem Mord am eigenen Kind treiben können? Inwieweit könnte man Kindsmorde verhindern? Könnte man durch eine mildere Strafe mehr erreichen, als durch reine Abschreckung? Sichert die Gesetzeslage Frauen in ehelosen Verhältnissen in irgendeiner Form ab? Es wurde ebenso diskutiert, ob Kindsmord mit Verwandtenmord überhaupt gleichzusetzen sei oder, ob nicht das Ehrenrettungsmotiv beim Kindsmord eine viel größere Rolle spiele? Nicht nur Rechtsdenker und Philosophen nahmen sich diesen Überlegungen an. Auch Dichter und Schriftsteller des späten 18. Jahrhunderts setzten sich mit der Kindsmordproblematik auseinander. Es wurden sogar Preisfragen zur Vorbeugung von Kindsmorddelikten gestellt.