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Am 01. November 2008 ist das Gesetz zur §Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung §von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten. Der §Gesetzgeber hat im Zuge dieser Reform mit dem neuen §§ 16 Abs. 3 GmbHG erstmals den gutgläubigen Erwerb §von GmbH-Geschäftsanteilen mit den Zielen §eingeführt, die Rechtssicherheit beim Share Deal zu §erhöhen und die Transaktionskosten, insbesondere für §die meist sehr aufwendigen Due-Diligence-Prüfungen, §zu senken. Überdies soll der Wert von GmbH-§Geschäftsanteilen als Kreditsicherheit gesteigert §werden. Die neu geschaffene Möglichkeit des §Gutglaubenserwerbs geht einher mit der erheblichen §Aufwertung der im Handelsregister aufgenommenen §Gesellschafterliste zum Rechtsscheinträger. Der §Autor analysiert die neue Regelung des § 16 Abs. 3 §GmbHG anhand des Regierungsentwurfes, deren §Voraussetzungen und Rechtsfolgen und wirft die Frage §auf, ob diese Regelung zum Schutz des Rechtsverkehrs §ausreichend ist, oder ob nicht ein gutgläubig §lastenfreier Erwerb sowie ein Erwerb von §nichtexistenten und nicht-so-wie-eingetragen §existenten Geschäftsanteilen möglich sein sollte.