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Vor dem Hintergrund der Einführung des europäischen Vollstreckungstitels wird der Einfluss der europäischen Grundrechte auf die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen im europäischen Zivilverfahrensrecht untersucht. Als Grundlage für die weitere Arbeit werden die Verfahrensgrundrechte in der europäischen Grundrechtsordnung herausgearbeitet. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse werden dann die Anerkennungshindernisse im Exequaturverfahren auf ihren grundrechtlichen Gehalt hin durchleuchtet. Insbesondere werden die Verzichtbarkeit des verfahrensrechtlichen ordre-public-Vorbehalts und die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs des Vollstreckungsschuldners bei der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks diskutiert. Schließlich wird auf die erst vor kurzem erlassene Verordnung über den Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen eingegangen.