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In Phasen des konjunkturellen Aufschwungs eilt die Zahl der Leiharbeitnehmer dem Beschäftigungsaufbau zeitlich voraus. Bei Unsicherheiten über anhaltendes Wachstum nutzen Unternehmen verstärkt Leiharbeit als flexibles Personalplanungsinstrument. Arbeitnehmerüberlassung übernimmt somit eine Frühindikator-Funktion für den Arbeitsmarkt.§Leiharbeit gilt als prekäre Form atypischer Beschäftigung, da die betroffenen Arbeitnehmer oft schlechtere Arbeitsbedingungen vorfinden als Beschäftigte in einem Normalarbeitsverhältnis. Durch die Schaffung gleicher Arbeitsbedingungen ( equal pay ) einschließlich des Arbeitsentgeltes ( equal treatment ) soll die Benachteiligung von Leiharbeitnehmern im Vergleich zu Stammarbeitnehmern in Entleihbetrieben vermieden werden. Dieses Ziel soll die Richtlinie 2008/104/EG verwirklichen.§Ein Blick auf die ca. 30-jährige Entstehungsgeschichte der Richtlinie zeigt, dass nationale Vorschriften zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung erheblich divergieren. Ziel dieser Studie ist es, das deutsche Recht vor dem Hintergrund der genannten Richtlinie auf einen möglichen Anpassungsbedarf zu analysieren.