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Bei den Illyrern, Vorfahren der Albaner, die in vorhistorischer Zeit auf dem Balkan lebten, waren Sitten und Gebräuche die Hauptquelle des Rechts. Diese Regeln, die in einer früheren Entwicklungsphase der Gesellschaft geschaffen und mündlich von Generation zu Generation übermittelt wurden, wurden in den nicht-schriftlichen juristischen Quellen, dem Gewohnheitsrecht (bei den Albanern Kanun) aufgegriffen. Sie wurden faktisch angewandt (lat. Consuetudo), sowohl aufgrund ihrer Annahme durch alle als auch im Sinne der Überzeugung der juristischen Notwendigkeit ihrer Umsetzung (lat. Opinio necessitatis oder opinio juris). Bei den Albanern wurden viele regionale Kanunen angewandt, aber vor allem der Kanun des Lek Dukagjini, der als der bekannteste und am meisten beachtete Kanun angesehen wird und im Mittelpunkt dieser Untersuchung steht.