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Die Bestrafung von Staatsverbrechen wirft Grundsatzfragen zum Verhältnis von Recht und Moral auf, die eng mit dem Verbot rückwirkender Bestrafung verknüpft sind. Im Anschluss an die von Gustav Radbruch als Reaktion auf die NS-Gewaltverbrechen 1946 entwickelte Radbruchsche Formel untersucht Hans Vest die Grenzen des Rechtsbegriffs und der Rechtsgeltung. Unrechtserlasse können anhand von Kriterien wie Nichtöffentlichkeit und Verschleierung der wahren Regelungsmaterie als Nicht-Recht definiert werden. Gesetzen, die Recht geworden, aber unerträglich ungerecht sind, kann durch höherrangiges Recht die Rechtsgeltung abgesprochen werden. Die Untersuchung versteht sich als Versuch angewandter Methodenlehre, der üblicherweise strikt unterschiedene dogmatische, rechtstheoretische und rechtsphilosophische Argumente zu einer Gesamtsicht integriert.