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Mangels einer beihilferechtlichen Bereichsausnahme steht das Konzept der Erbringung von Sozialdienstleistungen im Zweckbetrieb (??65 ff. AO) "im europ?ischen Zugwind" (W. Rainer Walz). Indes k?ndigt sich eine Herstellung praktischer Konkordanz zwischen widerstreitenden Grunds?tzen an. Das EU-Prim?rrecht und z.B. die Europ?ische Sozialcharta nehmen die "Dienste von allgemeinem Interesse" in den Blick, um "ein hohes Niveau in Bezug auf Qualit?t, Sicherheit und Bezahlbarkeit, Gleichbehandlung und F?rderung des universellen Zugangs und der Nutzerrechte" zu gew?hrleisten. Das Europ?ische Parlament und die neuere Entscheidungspraxis der EU-Kommission w?rdigen die "besonderen Merkmale des Sports" und "dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie dessen soziale und p?dagogische Funktion" (Art. 165 AEUV). Hier konstituiert sich eine europ?ische Identit?t, welche den gemeinn?tzigen Dritten Sektor als Emanation der B?rgergesellschaft und der Idee des Ehrenamtes sowie als Ausdruck der im Subsidiarit?tsprinzip angelegten vertikalen Aufgabenteilung zwischen Staat und Zivilgesellschaft einbezieht. Die vorliegende Arbeit skizziert diese Entwicklung unter steuer-, verfassungs-, europa- und vereinsrechtlichen Aspekten.