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Die Übertragung des Unternehmens an die nächste Generation kann vielfältig gestaltet werden. Zum einen kann die Übertragung im Todesfall des Eigentümers im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge erfolgen. Zum anderen besteht die Möglichkeit, noch zu Lebzeiten des Erblassers das Unternehmen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an die Erben zu übertragen. Aufgrund der Tatsache, dass die Übertragung des Unternehmens, unabhängig von der Übertragungsart, in Deutschland mit steuerrechtlichen Konsequenzen verbunden ist, stellt sich die Frage nach einer optimalen Steuergestaltungsmöglichkeit. Denn die steuerrechtlichen Konsequenzen der Unternehmensübertragung betreffen nicht nur die Erben, sondern, je nach Übertragungsart und Zeitpunkt, auch den Erblasser selbst. Aus diesem Grunde sollte bei der Ermittlung einer optimalen Steuerbelastung nicht nur der Übernehmer des Unternehmens im Mittelpunkt stehen. Vielmehr müssen dabei die Steuerlasten des Übernehmers und Übergebers als Gesamtsteuerlast berücksichtigt und beurteilt werden.Das Ziel dieser Analyse besteht daher darin, die wesentlichen Übertragungsmöglichkeiten eines Unternehmens zu analysieren und die sowohl aus Sicht des Übernehmers als auch des Übergebers anhand eines Beispielunternehmens steueroptimalste zu bestimmen.