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Das 3. Buch des BGB, das sogenannte Sachenrecht, wird als eigenständige Rechtsmaterie angesehen. Gegenüber dem Schuldrecht soll es nicht zuletzt durch seine Prinzipien abzugrenzen sein. Jens Thomas Füller zeichnet die Rechtsentwicklung zu den einzelnen Sachenrechtsprinzipien kritisch nach. Dabei prüft er, ob und in welchem Umfang die einzelnen Prinzipien durchgehalten werden. Seine Hauptkritikpunkte gelten der gesetzesfernen Teleologie einerseits und einer begrifflich fixierten Konstruktionsjurisprudenz andererseits. Schließlich zeigt der Autor, wie die herkömmlicherweise dem 'eigenständigen Sachenrecht' zugeordneten Normen in ein allgemeines Vermögensrecht integriert werden könnten. Er stellt ein Modell vor, das europatauglicher sein könnte als die zu detaillierte Konstruktion des BGB.