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Ein Thema im Spannungsfeld zwischen effektiver Strafverfolgung und Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien.§Nachrichtendienste werden ohne Anfangsverdacht tätig und ihre Erkenntnisse sind ebenso wie ihre Datenübermittlungen selektiv. Ausländische Nachrichtendienste weisen zusätzliche Besonderheiten auf. Ein erschreckendes Beispiel stellte der Fall Kurnaz dar. Diese und weitere Charakteristika der Nachrichtendienste belegen die Notwendigkeit der Analyse der Verwertbarkeit von solchen Erkenntnissen im Strafprozess. Die Unsicherheit im Umgang mit selbigen hat jüngst die Liechtenstein-Affäre verdeutlicht. Mareike Rehbein zeigt Rahmen und Grenzen der Verwertbarkeit auf. Die Besonderheiten deutscher wie ausländischer Nachrichtendienste werden umfassend gewürdigt. Wo die bisherigen Regelungen nicht ausreichen, werden konkrete Regelungsvorschläge entworfen. Die Autorin bietet eine wissenschaftlich-fundierte Lösung, die auch als Leitfaden für die Praxis dienen kann.§Ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis der Peregrinus-Stiftung 2011.