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In Gesellschaft und Politik wird häufig ein imaginäres »Recht auf Faulheit« diskutiert, das es vielen lukrativer erscheinen lasse, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, als eigenverantwortlich für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Nachdem bislang vor allem die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe im Vordergrund standen, wird vorliegend erstmals für die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung ausführlich untersucht, wie Versicherte, die über keine volle Arbeitsfähigkeit mehr verfügen, in diesen Sozialleistungsbereichen behandelt werden. Dazu wird dem Leser zunächst ein Überblick über die geltende Rechtslage verschafft, indem dargestellt wird, in welchen Fällen Versicherte eine Entgeltersatzleistung erhalten bzw. wann sie auf die Verwertung ihrer Restarbeitsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verwiesen werden. Anschließend werden diese Verweisungsmöglichkeiten einer sozialpolitischen Bewertung unterzogen. Dabei zeigt sich, dass es in den untersuchten Sozialversicherungszweigen kein »Recht auf Faulheit« gibt: Bestehende Ineffizienzen bzw. Überversorgungen, die auf ein solches Recht hindeuten könnten, erweisen sich bei näherer Betrachtung i.d.R. als sozialpolitisch gerechtfertigt.