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Im Jahr 1993 wurde das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut geändert. Die Reform berührt insbesondere die Rechtslage bei Liegenschaftsnutzungen der NATO-Truppen in Deutschland. Hier bestehen bislang erhebliche Unsicherheiten über die Anwendbarkeit und Durchsetzbarkeit des deutschen Rechts, vor allem bei Maßnahmen, die nach deutschem Recht genehmigungspflichtig wären. Die Arbeit untersucht die bisherige und zukünftige Rechtslage mit dem Ziel einer umfassenden rechtlichen Würdigung der Reform. Als entscheidender Fortschritt erweist sich die umfassende Einführung einer Verfahrensstandschaft. Sie erst ermöglicht die interessengerechte Anwendung deutscher Genehmigungsvorbehalte im Grenzbereich von Rechtsbindung und Staatsimmunität.