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Zielsetzung der Arbeit ist die Beschreibung der Stellung des französischen Parlaments an der europäischen Normsetzung vor dem Hintergrund, daß sich die demokratische Legitimation der Europäischen Gemeinschaft nicht nur über das Europäische Parlament, sondern auch die nationalen Parlamente speist. Frankreich kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. Die Stellung des französischen Parlaments ist in der gegenwärtigen Verfassung besonders schwach ausgestaltet. Die Arbeit ist chronologisch gegliedert. Zunächst wird die allgemeine Grundlage der Verfassung geschildert. Darauf folgt die Beschreibung der verschiedenen Ansätze und Versuche einer Beteiligung bis hin zu der erfolgten Verfassungsänderung im Jahre 1992. Im Ergebnis wird deutlich, daß die Einführung des Beteiligungsverfahrens nur einen Ansatz darstellt. Die in der Umsetzung aufgetretenen Defizite machen dies ebenso deutlich wie die Tatsache, daß das gesamte Verfahren nur im Geiste der Kooperation mit der Regierung effektiv umgesetzt werden kann.