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Auf Grund des Erfordernisses der Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges ist es zuallererst die Pflicht der nationalen Gerichte, den Konventionsrechten innerstaatliche Geltung zu verleihen. Da es im Interesse eines jeden Staates liegen müsste, eine Verurteilung durch den EGMR zu vermeiden, dürfte eigentlich zu erwarten sein, dass die nationalen Gerichte der Anwendung der EMRK einen hohen Stellenwert einräumen. Angesichts zahlreicher Verurteilungen der Vergleichsstaaten bestehen indes Zweifel, ob die innerstaatliche Rechtsprechung sich ihrer Funktion im europäischen Rechtsschutzsystem hinreichend bewusst ist. Kathrin Mellech untersucht unter Berücksichtigung der strukturellen Unterschiede zwischen französischer und deutscher Rechtsordnung daher insbesondere die Einstellung der innerstaatlichen Rechtsprechung gegenüber dem Konventionsrecht und deren Wandel.