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Die Niederlande und Deutschland haben im Wet aanpassing arbeidsduur und im Teilzeit- und Befristungsgesetz allgemeine Ansprüche auf Anpassung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer geschaffen. Damit können Arbeitnehmer in den Niederlanden seit Mitte 2000 und in Deutschland seit Anfang 2001 einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit oder Verlängerung der Arbeitszeit gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Der vorliegende Rechtsvergleich untersucht neben einer kurzen Darstellung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen die Voraussetzungen der Ansprüche. Ein Schwerpunkt ist, welche Bedeutung und Wirkung die Ablehnungsmöglichkeiten des Arbeitgebers haben. Dabei wird besonderes Gewicht auf die Untersuchung der bisher ergangenen Rechtsprechung gelegt.