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Die Rechtsfigur des Zweckveranlassers hat ihren Ursprung in der Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts. Auch in aktuellen Entscheidungen findet sie immer wieder Anwendung. Es wird untersucht, wie sich diese Rechtsfigur mit den Zurechnungstheorien des Polizeirechts begründen und vereinbaren läßt. Danach wird ein Vergleich mit ähnlichen Zurechnungsproblematiken aus dem Zivil- und Strafrecht angestrengt. Abschließend erfolgt eine Untersuchung der typischen Fälle von Zweckveranlassung aus grundrechtlicher Perspektive. Dabei stellt sich heraus, daß die polizeirechtliche Zurechnung einer Gefahr oder Störung gegenüber dem Zweckveranlasser verfassungswidrig ist.