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Das Rechtsinstitut der Nachfristsetzung stellt die zentrale Voraussetzung im deutschen Leistungsstörungsrecht dar. Von ihm hängen im BGB grundsätzlich sämtliche sekundären Rechtsbehelfe ab. Die Entwicklung der Nachfristregelung orientierte sich stets an dem Ziel, die Position des Gläubigers bestmöglich zu stärken und ihn nicht durch unnötige formelle Zwänge einzuschränken. Dabei war mit der Nachfrist zugleich auch immer die Intention verbunden, den Bedürfnissen des Schuldners angemessen Rechnung zu tragen. Ob ein solcher Interessenausgleich nach der gegenwärtigen Rechtslage überhaupt noch besteht, ist ein Schwerpunkt dieser Arbeit. Sie bietet eine umfassende Analyse des Instituts der Nachfrist in den §§ 281, 323 BGB. Die hierzu bestehenden Problem- und Diskussionsfelder werden umfassend dargelegt, kritisch untersucht und eigenen Lösungsvorschlägen, bspw. in Form von Novellierungsvorschlägen, zugeführt.