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Missbräuchlich prozessierenden Beteiligten kann nach Par. 34 Abs. 2 BVerfGG bzw. Par. 192 Abs. 1 Nr. 2 SGG eine Missbrauchsgebühr auferlegt werden. Sanktionen mutwilligen Prozessierens sind darüber hinaus in historischen und aktuellen Prozessordnungen sowie in der rechtspolitischen Diskussion präsent.Monika Winker macht anhand historischer und ausländischer Normen die Entwicklung der Sanktionen im Kostenrecht und deren weltweite Verbreitung deutlich. Nach Systematisierung der deutschen Kostensanktionen wird eine rechtliche Qualifikation der Missbrauchsgebühr vorgenommen und deren Anwendung durch BVerfG und Sozialgerichte kritisch beleuchtet. Winker mahnt eine Konkretisierung der Missbrauchsdefinition durch Benennung prozessualer Pflichtverstöße an. Sie untersucht den Rechtsrahmen und die Steuerungswirkungen von Missbrauchsgebühren und diskutiert Verbesserungsmöglichkeiten auf Gesetzes- und Anwendungsebene.