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Zwischen Personengesellschafts- und Erbrecht besteht ein Spannungsverhältnis. Unterschiedliche Prinzipien und Wertungen treffen aufeinander, wenn im Fall des Todes eines Gesellschafters dessen Mitgliedschaft aufgrund einer qualifizierten Nachfolgeklausel auf einen Erben übergeht. Pflichtteilsansprüche enterbter Angehöriger bestimmen sich auch nach dem Wert des Gesellschaftsanteils. Sieht der Gesellschaftsvertrag eine den Erben bindende Abfindungsbeschränkung vor, entsteht ein Interessenkonflikt. Die Frage, ob als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Pflichtteilsansprüche auf den in dem vererbten Gesellschaftsanteil tatsächlich verkörperten Wert oder die niedrigere vertragliche Abfindungsvereinbarung abzustellen ist, wurde bisher nicht höchstrichterlich entschieden. Anncathrin Sürth erörtert diese Frage im Rahmen einer Gesamtschau der gegenläufigen Wertungen des Erb- und des Gesellschaftsrechts und entwickelt Kriterien, ob und inwieweit diese dabei miteinander vereinbart werden können.