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Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, ob der Lärmschutz gleich den in § 1 a Abs. 2 BauGB aufgezählten umweltrechtlichen Belangen in die Bauleitplanung integriert werden soll. Den Ausgangspunkt bilden diesbezügliche rechtspolitische Überlegungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Die Integration des Lärmschutzes soll die Schaffung nutzungsgemischter Siedlungsstrukturen ermöglichen, um so das große Verkehrsaufkommen und die damit verbundenen Umweltbelastungen zu reduzieren. Die Arbeit setzt sich kritisch mit diesem Novellierungsvorschlag auseinander. Dabei werden unter anderem die rechtliche Zulässigkeit der Integration, die Auswirkungen auf den Lärmschutz und die Möglichkeit der Verbesserung der Umweltsituation insgesamt untersucht.