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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, einseitig bedruckt, Note: 13, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: NS-Unrecht und seine vermögensrechtlichen Folgen, Sprache: Deutsch, Abstract: EinleitungZiel dieser Ausarbeitung soll es sein, einen, wenn auch sicherlich nur knappen, Überblick über die nationalsozialistische Gesetzgebung im Hinblick auf die Enteignungen von Juden und Staats- und Volksfeinden zu geben. Mit der Zeit waren die Machthaber des Dritten Reiches bestrebt, die bisher durchaus geduldeten, aber meist sehr ungeordnet und vor allem eigentlich noch illegal ablaufenden Enteignungen bzw. Arisierungen zu legalisieren und gleichzeitig so zu ordnen, dass auch das Reich einen ökonomischen Nutzen davon hatte.Hinter allen gesetzgeberischen Aktivitäten, die in dieser Arbeit Erwähnung finden, steht die Ideologie der Nationalsozialisten, die sich vorrangig im Hass auf andere Völker und vor allem Juden darstellt. Hitler s Regime schürte stetig den Hass der Bevölkerung auf eben jene nichtarischen Menschen, die nach Ansicht der Herrschenden des Dritten Reiches nicht in das deutsche Reich gehören, ja sogar ausgerottet werden sollten. Vor diesem Hintergrund entstanden viele Gesetze, deren Zweck es war, Juden, Angehörige anderer Volksgruppen und politische Gegner der Nazis zu diskriminieren, aus dem Land zu verweisen oder gar sie zu vernichten. Jedoch schien nicht nur die Ideologie der Antrieb für die Entstehung der hier zu behandelnden Gesetze gewesen zu sein. Vielmehr erkannte das Regime, dass sich aus der Diskriminierung der Staats- und Volksfeinde Kapital schlagen ließ. Eben das Kapital, was z.B. für die Rüstung benötigt wurde. Aber eben auch Kapital, mit dem man das System an sich finanzierte, was somit zu relativ wenigen Steuererhöhungen für die arische Bevölkerung führte. Wie sich dies in der Gesetzgebung niederschlug, und welcher ökonomische Erfolg damit erzielt wurde, wird hiermit versucht darzustellen.[...]