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Die rückwirkende Vernichtung einer durchgeführten Kapitalerhöhung führt in der aktienrechtlichen Praxis zu kaum hinnehmbaren Konsequenzen. In der Literatur ist daher das Modell einer vorübergehenden Anerkennung der erfolgreich angefochtenen Kapitalerhöhung auf Basis der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft entwickelt worden. Die Arbeit zeigt einen alternativen Lösungsweg auf. Dabei führt die systematische Analyse des Kapitalerhöhungsrechts zur Verneinung eines automatischen Fehlergleichlaufs zwischen Kapitalerhöhungsbeschluss und durchgeführter Kapitalerhöhung. Allerdings erfordert das Anfechtungsrecht eine Beseitigung der Folgen der Kapitalerhöhung für die Zukunft. Die Arbeit widmet sich daher auch den Einzelheiten der notwendigen Abwicklung einschließlich der schuldrechtlichen Ausgleichsansprüche.