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Das Europa des 21. Jahrhunderts ist ein Einwanderungskontinent. Mit der Aufhebung der Binnengrenzen ist die Verwaltung der Einwanderung zu einer gemeinschaftlichen Aufgabe geworden. Die vorliegende Arbeit betrachtet dieses aktuelle und viel diskutierte Thema unter einem neuen Blickwinkel. Es wird gezeigt, dass die in den letzten Jahren herausgearbeiteten Strukturen eines europäischen Verwaltungsverbundes auch für das Einwanderungsrecht fruchtbar gemacht werden können. Dabei steht das Problemfeld transnationaler Entscheidungen und hier insbesondere die Frage im Vordergrund, wie in dieser politisch äußerst sensiblen Materie Legitimation geschaffen werden kann. Eine Variante stellt dabei die Angleichung des materiellen Rechts dar. Welche Perspektiven insoweit bestehen, wird auf der Grundlage einer rechtsvergleichenden Analyse dargestellt. Exemplarisch werden zu diesem Zweck Deutschland und Spanien als zwei Länder mit sehr unterschiedlichen Entwicklungen herangezogen. Während Deutschland schon über eine längere Einwanderungstradition verfügt, hat Spanien sich erst jüngst und in kürzester Zeit von einem Auswanderungsland zu einem der wichtigsten Einwanderungsländer der Welt entwickelt.