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Die Reform des Insolvenzrechts gehört zu dem Dauerthema der zivilrechtlichen Gesetzgebung. Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit einem Teilaspekt dieser Diskussion, nämlich den Einleitungsgründen für ein Insolvenzverfahren. Die überkommenen Verfahrenseinleitungsgründe «Überschuldung» und «Zahlungsunfähigkeit» werden auf ihre betriebswirtschaftliche und rechtliche Leistungsfähigkeit hin untersucht und Reformansätze für beide dargestellt und bewertet. Die Kritik der Arbeit richtet sich vor allem gegen den in der Praxis nicht zu realisierenden Insolvenzgrund der «Überschuldung» und plädiert für einen einheitlichen Verfahrensauslöser der drohenden Zahlungsunfähigkeit, der im Gegensatz zum gegenwärtigen Begriff der Zahlungsunfähigkeit starke Prognoseelemente enthält. Dadurch soll die Entscheidung über die Einleitung eines Insolvenzverfahrens zeitlich deutlich vorverlegt werden.