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Der Abschluss eines verfahrensbeendenden Vergleichs ist ein ideales Mittel zur einvernehmlichen Konfliktbewältigung. Er setzt jedoch voraus, dass den Beteiligten die Befugnis zukommt, das Verfahren autonom zu beenden. Im Unterschied zum Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- oder Sozialgerichtsprozess besteht in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine generelle Herrschaft der Beteiligten über das Ob und den Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens. Daher ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen und wie die Beteiligten ein FamFG-Verfahren durch Vergleichsschluss oder anderweitige Disposition beenden können, weitaus schwieriger zu beantworten als unter der Herrschaft anderer Prozessordnungen. Mit seiner Untersuchung leistet Gabriel Ludwig Schmidt erstmals eine zusammenhängende und umfassende monographische Aufarbeitung dieses bislang noch kaum beachteten Problemkreises.