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Die Regelung zum erleichterten Bezugsrechtsausschluß (§ 186 Abs. 3 S. 4 AktG) wurde 1994 in das AktG aufgenommen. Während die neue Vorschrift hinsichtlich einer direkten Anwendung ein großes literarisches Echo gefunden hat, blieb die Frage der sinngemäßen Geltung für die Finanztitel des § 221 AktG weitgehend unberücksichtigt. Die vereinzelt erschienenen Stellungnahmen sind kontrovers. Diese Arbeit untersucht, ob sich der Sinn der Neuregelung sowie insbesondere der in ihr verankerte Aktionärsschutz auch im Rahmen von § 221 AktG aufrechterhalten lassen. Unter Einbeziehung aktueller betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse kommt die Arbeit im Hinblick auf Wandelschuldverschreibungen zu einem positiven Ergebnis.