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Auch der dritte Band des Werkes veranschaulicht und interpretiert mit Beispielen aus zwölf reichsständischen Territorien eines in der zentralen Gesetzgebung sehr aktiven Reichskreises typische und bisweilen auch untypische Kennzeichen frühmoderner "Ordnungspolitik". Regensburg als dem Sitz des Immerwährenden Reichstags wird mit den beiden Reichstagsordnungen von 1641 und 1663 besondere Aufmerksamkeit zuteil.Die zentralen Fragen lauten, wie und seit wann Policey-Normen umschrieben werden können und ob sie sich regional unterschiedlich entwickelten und verbreiteten. Ihre Herkunft ist nur unpräzise datierbar. In Anlehnung an die Reichsreformdikussion des 15. Jahrhunderts, an Postulate aus der Reformationszeit und der Zeit der Bauernkriege sowie an ältere, durchaus schon breiter angelegte Gesetze des Mittelalters - Dorf- und Stadtordnungen, Weistümer, Gerichtsstatuten - formierte sich ein Regelwerk, das als frühmoderne Policey eine neue Gesetzesdimension schuf. Der dritte Band eröffnet erstmals für Bayern mit edierten Quellen einen systematischen Blick, wie die Reichsgesetzgebung auf die Statuten territorialer und städtischer Policey wirkte.