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Die Diskussion um das tatsächliche oder vermeintliche "Demokratiedefizit" der EU betrifft nicht zuletzt die Unionsagenturen, d.h. die verselbständigten Verwaltungseinrichtungen von Union und Gemeinschaften. Das Kernproblem liegt darin, dass es für die Agenturen kaum spezielle gründungsvertragliche Ausformungen des allgemein in Art. 6 Abs. 1 EU normierten Demokratieprinzips gibt. Für dieses Referenzgebiet konkretisiert Christoph Görisch die demokratischen Anforderungen des Unionsrechts beispielhaft aufgrund wertender Rechtsvergleichung und kritischer Analyse der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung. Von aktueller Bedeutung sind die so gewonnenen Erkenntnisse nicht nur für die von der EU-Kommission unlängst begonnene umfassende Evaluation des Agenturwesens, sondern auch für die unterdessen geplante Schaffung weiterer europäischer Regulierungsagenturen im Telekommunikations- und Energiesektor.