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Der Autor beschäftigt sich mit allen aktuellen Fragen zum Unrecht der Strafvereitelung nach § 258 StGB. Im Mittelpunkt steht dabei eine ausführliche Erörterung der einzelnen gesetzlichen Merkmale des Unrechtstatbestandes der Verfolgungsvereitelung nach § 258 Abs. 1 und der Vollstreckungsvereitelung nach § 258 Abs. 2, die etwa hinsichtlich des in beiden Tatbeständen gleichermaßen vorausgesetzten Vereitelungserfolgs zu dem Ergebnis führt, daß dieser eingetreten ist, wenn die Verhängung bzw. Vollstreckung einer Strafe/Maßnahme in erheblicher - dabei jedoch nicht allein auf die zeitliche Dimension bezogener - Weise verzögert worden ist. Einen weiteren Schwerpunkt innerhalb der Erörterung der einzelnen Tatbestandsmerkmale bildet die Beantwortung der Frage, wie die jeweils zu diesem Vereitelungserfolg führende Tathandlung unter Berücksichtigung seiner speziellen Struktur inhaltlich näher umschrieben werden kann, ohne hierzu auf Kriterien zurückgreifen zu müssen, die aus dem Bereich der allgemeinen Strafrechtslehre stammen.