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Die EMAS-Verordnung etabliert ein System für die Einführung eines Umweltmanagementverfahrens (Umwelt-Audit). Ihr besonderes Kennzeichen ist die Freiwilligkeit der Teilnahme an diesem System. Sie formuliert daher Anreize, die motivieren sollen, an EMAS teilzunehmen. Besondere Bedeutung hat insoweit die Berücksichtigung im Umwelt- und Vergaberecht. Dieser Verknüpfung geht die Arbeit nach. Dargestellt werden die EMAS-Verordnung und die für eine erfolgreiche Teilnahme zu bewältigenden Verfahrensschritte. Das Umwelt- und Vergaberecht wird daraufhin auf privilegierungsfähige Vorschriften analysiert, und es werden Möglichkeiten wie Grenzen der Berücksichtigung von EMAS bei Anwendung dieser Vorschriften aufgezeigt.