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Gemäß Par. 9 Abs. 2 UStG dürfen Vermieter unternehmerisch genutzter Grundstücke auf die Steuerfreiheit ihrer Umsätze verzichten, um insbesondere das Vorsteuerabzugsrecht zu erlangen. Seit einer Änderung der Norm ab 1.1.1994 jedoch können Mieter durch einseitiges Verhalten sog. optionsschädliche Nutzungsänderungen bewirken und so ihre Vermieter steuerlich belasten. Ausgangspunkt der Arbeit ist die Frage, ob in diesen Fällen zivilrechtliche Ansprüche der Vermieter bestehen. Als Vorfrage offenbart sich indes alsbald die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Par. 9 Abs. 2 UStG, deren Untersuchung den Schwerpunkt der Arbeit darstellt.§Die Verfasserin entwickelt zunächst Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Prüfung umsatzsteuerlicher Normen, wobei vor allem Anwendbarkeit und Inhalt des steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzips im Umsatzsteuerrecht besondere Begründung erfahren. Sodann bestimmt sie einzelne Belastungs- und Gestaltungswirkungen der Norm und prüft diese am Verbrauchsteuerprinzip bzw. den Freiheitsgrundrechten. Die Verfasserin gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass Par. 9 Abs. 2 UStG verfassungswidrig ist.