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Die Frage nach der Zulässigkeit religiöser Bekleidung im Schuldienst ist noch immer umstritten. Die Arbeit befasst sich zunächst mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen des «Kopftuch-Urteils» des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2003. Diesbezüglich wird festgestellt, dass die Entscheidung, ob religiöse Kleidung im Schuldienst toleriert wird, vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber zu treffen ist. Einen Schwerpunkt bildet zudem die Auseinandersetzung mit den im Kontext des Urteils ergangenen Gesetzen bzw. Gesetzesentwürfen. Diese werden auf Basis des Urteils auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft. Darüber hinaus wird die Frage beantwortet, ob sich der parlamentarisch bekundete Wille des jeweiligen Landesgesetzgebers in einem verfassungskonformen Gesetz manifestiert hat.